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Unsere kleine Checkliste.

 

ARBEITSAMT.

 

Wenn Sie Leistungen von einer Behörde beziehen, müssen Sie schriftlich Ihre neue Adresse mitteilen.

AUTO.

 

 

Informieren Sie die Kfz-Versicherung über Ihren Umzug. Ziehen Sie in eine andere Stadt, müssen Sie sich an die Zulassungsstelle wenden. Doch auch wenn Sie innerhalb der Stadt umziehen, müssen die Daten in Fahrzeugschein und -brief geändert werden. Zuständig ist das Straßenverkehrsamt.

BAFÖG.

 

Dem Bafög-Amt und auch der Hochschulverwaltung müssen Sie Ihre neue Adresse mitteilen.

BANKEN.

 

 

Teilen Sie Ihrer Bankfiliale die neue Adresse mit. Gegebenenfalls müssen Sie zu einer anderen Filiale wechseln. Dabei gilt es viel zu beachten. Mit dem Infodokument Bankwechsel leicht gemacht der Stiftung Warentest können Sie entscheiden, ob der Wechsel lohnt und was Sie dabei beachten müssen.

EINWOHNERMELDEAMT.

 

 

Dort müssen Sie persönlich erscheinen, um sich an Ihrem neuen Wohnort anzumelden. Für die Abmeldung der alten Wohnung dagegen reicht der Postweg. Hier finden Sie einige Ummelde-Formulare.

GEZ.

 

 

Teilen Sie der GEZ die neue Anschrift mit. Hier können Sie der GEZ Ihre neue Adresse auch online angeben.

KINDERGARTEN/ SCHULEN.

 

 

Sie sollten klären, ob Ihr Kind in der gleichen Einrichtung bleiben kann, wenn Sie nur innerhalb einer Stadt umziehen. Bei einem Wohnortwechsel sollten Sie sich rechtzeitig mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen.

KIRCHE.

 

 

Das Einwohnermeldeamt informiert die zuständigen Gemeinden automatisch über Hin- oder Wegzug.

POST.

 

 

Die Deutsche Post bietet ein komplettes Umzugsportal für Interessenten an - inklusive Nachsendeauftrag. Achtung: Das Nachsenden kostet nun 14,80 Euro (6 Monate) beziehungsweise 24,80 Euro (12 Monate).

STROMANBIETER.

 

 

Sie müssen vor dem Auszug die Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und die Heizung ablesen. Ein Umzug ist zudem eine gute Gelegenheit, zu einem günstigeren Stromanbieter zu wechseln.

TELEFON.

 

 

Den Telefonanschluss können Kunden der Deutschen Telekom komplett über das Internet ummelden. Kunden anderer Telefongesellschaften sollten sich erkundigen, ob dies auch bei ihrem Anbieter möglich ist.

VEREINE & VERBÄNDE.

 

  Teilen Sie auch Ihren Vereinen die neue Anschrift mit oder kündigen Sie die Mitgliedschaft rechtzeitig.

VERSICHERUNGEN.

 

 

Sie müssen allen Versicherern die neue Anschrift mitteilen. Prüfen Sie gegebenenfalls, ob sich die Bedingungen durch den Umzug verändert haben. So kann sich durch eine größere Wohnung schnell die Versicherungssumme der Hausratversicherung ändern.

ZEITUNG.

 

 

Denken Sie rechtzeitig daran, Ihre neue Anschrift Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen mitzuteilen oder das Abo fristgerecht zu kündigen.

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